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     Geschäftsbedingungen der VTL Videoproduktion            

1.      Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen der VTL Videoproduktion, die gegenüber den Geschäftsbedingungen den Vorrang haben. Bestellung und mündliche Nebenreden gelten erst als angenommen, wenn sie von der VTL Videoproduktion schriftlich bestätigt worden sind.

 

2.      Angebote sind stets freibleibend. Kostenvoranschläge und Angebotsunterlagen sind nur für den Auftraggeber und dessen Beauftragte bestimmt. Alle genannten Produktionskosten und alle weiteren genannten Kosten verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Z. 16%. Verpackung und Versandkosten werden gesondert berechnet. Der Versand erfolgt in allen Fällen per Einschreiben oder Wertpaket. Für Beschädigungen oder Verlust wird von der VTL Videoproduktion keine Haftung übernommen. Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Bild-, Ton-, Video- und sonstiges Material haftet die VTL Videoproduktion nur bis zur Höhe des Materialwertes, sofern ein Verschulden der VTL Videoproduktion festgestellt werden kann

 

3.      Wenn der VTL Videoproduktion die Gestaltung des Auftrages oder die Ausführung nach Drehkonzept überlassen wird, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, Gestaltung, Musik- und Sprecherverwendung, der Auswahl der Foto- und Filmmodelle, der Teamzusammensetzung und des Aufnahmestandortes, sowie optisch-technischen Mittel ausgeschlossen. Änderungswünsche des Auftraggebers während der laufenden Produktion oder bei der Musteransicht gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert berechnet. Einer dadurch auftretenden Veränderung des Gesamtbildes oder der Gesamtaussage der Produktion im Tonbild- Film- und TV-Videobereich wird vom Auftraggeber zugestimmt.

 

4.       Eine Mitarbeit vom Seiten des Auftraggebers oder seiner Beauftragten im Rahmen des Produktionsvertrages zur reibungslosen Durchführung der Produktion gilt als vereinbart. Die Bereitstellung von notwendigen Aufnahmeobjekten oder deren Verbringung zum notwendigen Aufnahmeort erfolgt immer auf Gefahr und zu Lasten des Auftraggebers.

 

5.       Die Lieferzeit beginnt nach Eingang der ersten Akonto-Zahlung. Sie ist eingehalten, wenn die Produktion innerhalb der vereinbarten Frist ansichtsbereit ist und dies dem Auftraggeber angezeigt ist. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht von der VTL Videoproduktion zu vertreten sind. Dies sind u. a. Witterungseinflüsse bei Außenaufnahmen, nicht rechtzeitiges Bereitstellen von Aufnahmeobjekten, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Werbeträger oder Agenturen und des Auftraggebers. Die Lieferzeit gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens und der Einflussnahme der VTL Videoproduktion und seiner Zulieferer liegen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, etc. ( Stromausfälle, Filmfehlentwicklungen durch das Kopierwerk, etc.).

 

6.       Die Rechte zur Vorführung der Produktion bei GEMA-pflichtiger Musikverwendung sind direkt vom Auftraggeber vor Einsatz der Produktion bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion zu erwerben. Sie sind nicht Bestandteil des Auftrages und bedürfen der ausdrücklichen Abwicklungsübernahmebestätigung.

 

7.       Beanstandungen gleich welcher Art können nur innerhalb von 8 Tagen vom Auftraggeber nach Ansicht schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Produktion als auftragsgemäß ausgeführt und abgenommen.

 

8.       Die Geschäftsbedingungen gelten vollinhaltlich für die Bereiche Tonbildschau, Filmproduktion und TV-Videoproduktion (MAZ). Für die Ausstrahlung im TV-Bereich gilt als vereinbart, dass vor Ausstrahlung die beiderseitige Regelung zu treffen ist.

 

9.       Eigentumsvorbehalt: An vom Auftraggeber übergebenes Material oder von ihm übergebenes, ihm gehörigen sonstigen Gegenstände hat die VTL Videoproduktion ein Zurückbehaltungsrecht bis die Endabrechnung erfolgt ist. Die VTL Videoproduktion bleibt an dem gelieferten Produkt unbeschadet früheren Gefahrenübergangs bis zur vollen Befriedigung seiner Ansprüche das Eigentum, wozu die gesamten Ansprüche aus einem früheren Vertragsverhältnis zählen. Originalbild und –tonmaterial verbleiben grundsätzlich im Aufbewahrungsbereich und Eigentum der VTL Videoproduktion . Der Auftraggeber erwirbt mit dem Auftrag die objektbezogene Nutzung des Materials in der bearbeiteten Originalfassung, das Vervielfältigungsrecht für Tonbildschauen, Filmkopien und Videokassetten. Aufbewahrungsgewährleistung im Archiv bei der VTL Videoproduktion: 1 Jahr ab Produktionsabnahme.

 

10.     Diakassetten, Vorführkopien zusätzliche CD-Rs und Videokassetten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

11.     Zahlungen:

40% bei Auftragserteilung

40% bei Drehbeginn

20% bei Abnahme der Produktion

Rechnungsstellung und Zahlung 10 Tage netto.

 

12.    Erfüllungsort und Gerichtsstand für Herstellung, Abnahme, Lieferung und Zahlung ist Hof/Saale.

VTL Videoproduktion, BERGER STRASSE 8a, 95119 Naila                       

                VTL Videoproduktion, POSTFACH 1369, 95114 Naila

        TEL: 09282 – 97130; 0171 – 2192251

        Email: kontakt@vtlvideo.de

 

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